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   BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2201/02   

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https://dejure.org/2006,24416
BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2201/02 (https://dejure.org/2006,24416)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.2006 - 1 BvR 2201/02 (https://dejure.org/2006,24416)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 1 BvR 2201/02 (https://dejure.org/2006,24416)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03

    Transsexuelle III

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2201/02
    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte mit Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvL 3/03 - fest, dass § 7 Abs. 1 Nr. 3 TSG nicht mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vereinbar ist, solange homosexuell orientierten Transsexuellen ohne Geschlechtsumwandlung eine rechtlich gesicherte Partnerschaft nicht ohne Verlust des nach § 1 des Transsexuellengesetzes geänderten Vornamens eröffnet ist, und erklärte die Norm bis zum In-Kraft-Treten einer entsprechenden gesetzlichen Regelung für nicht anwendbar.

    Grund der Erledigung der Verfassungsbeschwerde war vorliegend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Vorlageverfahren 1 BvL 3/03.

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2201/02
    Wesentliche Bedeutung kann dabei dem Grund zukommen, der zur Erledigung geführt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 [114 f.]; - 87, 394 [397 f.]).

    Dem Beschwerdeführer ist die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, als wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 [114 f.]).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2201/02
    Dem Bund ist die Verfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 TSG zuzurechnen (vgl. BVerfGE 101, 106 [132]; - 101, 397 f., - 104, 357 [358]; - 105, 135 [136]).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2201/02
    Die Entscheidung über die Höhe des Gegenstandswerts beruht auf § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. BVerfGE 79, 365 [366 ff.]).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2201/02
    Wesentliche Bedeutung kann dabei dem Grund zukommen, der zur Erledigung geführt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 [114 f.]; - 87, 394 [397 f.]).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2201/02
    Dem Bund ist die Verfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 TSG zuzurechnen (vgl. BVerfGE 101, 106 [132]; - 101, 397 f., - 104, 357 [358]; - 105, 135 [136]).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2201/02
    Dem Bund ist die Verfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 TSG zuzurechnen (vgl. BVerfGE 101, 106 [132]; - 101, 397 f., - 104, 357 [358]; - 105, 135 [136]).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
    Der entsprechende Antrag auf Wiederherstellung der Vornamensänderung, der Gegenstand der von dem Antragsteller erhobenen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2201/02 ist, blieb in allen Instanzen erfolglos.
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